Bund
Volksinitiative „Für eine starke Pflege“ (Pflegeinitiative)
Die Pflegeinitiative fordert durch verschiedene Massnahmen eine Sicherung der Pflegequalität und Beseitigung des Pflegenotstandes. Durch die staatliche Förderung von Aus- und Weiterbildung im Gesundheitsbereich soll die Abhängigkeit vom Ausland reduziert und die Attraktivität des Pflegeberuf aufgewertet werden. Die Arbeitsbedingungen sollen durch verlässliche Planungen und familienfreundlichen Strukturen verbessert werden. Die Pflegequalität soll durch eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen sichergestellt werden. Denn um eine hohe Pflegequalität und Sicherheit der Patient:innen zu garantieren, benötigt es genügen Pflegefachpersonal. Weitere Informationen zur Initiative.
Das Schweizer Parlament hat einen Indirekten Gegenvorschlag erarbeitet, zu dem kein Referendum ergriffen wurde. Wird die Initiative nicht angenommen, tritt dieser automatisch in Kraft. Die Pflegeinitiative reicht jedoch weiter als der Gegenvorschlag. So finden im Gegenvorschlag weder die Sicherung der Pflegequalität noch die Förderung des Personalerhalts eine Berücksichtigung.
Die Vollversammlung der Alternativen Liste hat die Pflegeinitiative deutlich angenommen und unterstützt auf diese Weise die Kämpfe dieser Berufsgruppe, die mehr verdienen als nur einen Applaus.

Volksinitiative „Bestimmung der Bundesrichterinnen und Bundesrichter im Losverfahren“ (Justiz-Initiative)
Die Initiantin:innen der „Justiz-Initiative“ bemängeln die richterliche Unabhängigkeit bei der Wahl der Bundesrichterinnen und Bundesrichter und kritisieren, dass Parteilose keine Wahlchancen haben. Daher fordern sie die Einführung eines neuen Wahlverfahrens, welches Bundesrichter:innen künftig durch ein Los bestimmt. Dabei soll eine unabhängige Fachkommission darüber entscheiden, wer am Losverfahren teilnehmen darf.
Aktuell werden die Bundesrichterinnen und Bundesrichter alle sechs Jahre durch die Bundesversammlung gewählt. Dies erfolgt auf Vorschlag der Gerichtskommission und dabei wird auf eine angemessene Vertretung der politischen Parteien geachtet. Gleichzeitig wird durch dieses Verfahren eine gerechte Verteilung der Geschlechter und Sprachen ermöglicht. Die Zusammensetzung des obersten Gerichts ist ausgeglichen, sowohl was die Parteizugehörigkeit als auch das Geschlechterverhältnis betrifft. Gerade ein Kriterium wie das Geschlechterverhältnis kann durch ein demokratisches Wahlverfahren besser gesteuert werden als durch ein Auslosungsverfahren. Weitere Informationen zur Initiative und zu den Gegenargumenten.
Die Vollversammlung beschloss eine klare Nein-Parole. Der Vorschlag der Initiative schafft die versprochene Transparenz nicht. So kann weder die Unabhängigkeit der geforderten Fachkommission sichergestellt werden, noch kann ein demokratischer Prozess stattfinden. Die geforderte Amtsdauer von den Bundesrichterinnen und Bunderichtern bis zum 70-Lebensjahr ohne Wiederwahlen ist ein weiterer Kritikpunkt. Das aktuelle System hat Verbesserungspotential. Diese Initiative schafft jedoch keine Besserung.
Änderung vom 19. März 2021 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Der Bund musste im Zuge der Corona-Pandemie handeln. Dazu musste er sich anfangs teilweise auf Notrecht stützen. Seit das Parlament im September 2020 das Covid-19-Gesetz verabschiedet hat, legt dieses fest, mit welchen zusätzlichen Massnahmen der Bundesrat die Pandemie bekämpfen und wie er wirtschaftliche Schäden eindämmen soll. Die Änderung des Gesetzes vom März 2021 betrifft sowohl Finanzhilfen für Betroffene als auch das Contact-Tracing und die Covid-Tests. Ausserdem schuf das Parlament die gesetzliche Grundlage für das von ihm verlangte Covid-Zertifikat für Genesene, Geimpfte und negativ Getestete, um Auslandsreisen zu erleichtern und bestimmte Veranstaltungen zu ermöglichen.
Wird die Änderung nicht angenommen, fehlt die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat. Dies führt nicht nur zu Schwierigkeiten bei internationalen Reisen sondern auch bei Veranstaltungen. Ebenso gefährdet sind finanzielle Hilfen für Publikumsanlässe (Konzerte, Theater etc), für Härtefallmassnahmen, für die Verlängerung von familienergänzender Betreuung und die Verlängerung der Kurzarbeit. Das Referendumskomitee ist der Meinung, dass die bestehenden Gesetzte zur Massnahmen-Bekämpfung genügen würden.
Die Alternative Liste hat der Änderung des Covid-Gesetzes mit drei Enthaltungen deutlich zugestimmt.
Kanton Zürich
Energiegesetz (EnerG) (Änderung vom 19. April 2021; Umsetzung der MuKEn 2014)
Mehr dazu im Energie-Blog Nr. 1 von Niggi Scherr weitere Blogs folgen!
In bestehenden Bauten werden heute deutlich mehr als die Hälfte der Öl- und Gasheizungen wieder durch Anlagen für fossile Energieträger ersetzt. Dies verhindert die Erreichung des Zürcher Klimaziels. Die Vorlage sieht deshalb verschiedene Anpassungen am Energiegesetz vor, so den Ersatz von Öl- und Gasheizungen (nach Ende ihrer Lebensdauer) durch klimaneutrale Systeme. Diese Anpassungen sind dringend nötig und ein wichtiger Beitrag für wirksamen Klimaschutz im Gebäudebereich. Gegen die Energiegesetz-Revision haben die Erdöl-Lobby, der Hauseigentümerverband und die SVP – die gleichen Kreise wie beim CO2-Gesetz – das Referendum ergriffen.
Mit der Revision werden die sogenannten «Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich» (MuKEn 2014) umgesetzt. Um sie mehrheitsfähig zu machen, hat der Kantonsrat die Vorlage der Regierung punktuell abgeschwächt, indem er in bestimmten Fällen Ausnahmen beim Ersatz von Heizungen oder eine Lösung mit erneuerbarem Gas erlaubt. Mehr Informationen zur Vorlage.
Die Vollversammlung hat die Vorlage intensiv und kontrovers diskutiert und zum Schluss deutlich angenommen. Die vorgeschlagenen Anpassungen sind unabdingbar für das Klima und erzielen grosse Wirkung, da der Gebäudebereich für einen Grossteil des kantonalen CO2-Ausstosses verantwortlich ist. Wird der Heizungsersatz mit weiteren energetischen Sanierungsmassnahmen verbunden, besteht jedoch die Gefahr, dass Private übersetzte Mieterhöhungen, vor allem aber Leerkündigungen vornehmen, wie sie in der Stadt Zürich aus reinen Renditegründen bei umfassenden Erneuerungen schon heute immer häufiger stattfinden. Hier gilt es unbedingt Gegensteuer zu geben. Die AL verknüpft ihr Ja mit dem Kampf für flankierende Massnahmen zum Schutz der betroffenen Mieterinnen und Mieter. So sollen Subventionen für energetische Verbesserungen von Stadt und Kanton nur gewährt werden, wenn sich die Empfänger:innen verpflichten, auf übersetzte Mieterhöhungen und Leerkündigungen zu verzichten. Darüber hinaus wird sich die AL generell für die Schaffung griffiger Wohnschutz-Massnahmen auf kantonaler und kommunaler Ebene einsetzen.

Stadt Winterthur
Klimaziel netto null Tonnen CO₂ bis 2040
Klimaziel netto null Tonnen CO₂ bis 2050
Stichfrage
Die AL hatte im Gemeinderat als einzige Partei schon Netto Null bis 2030 gefordert, bekam damals jedoch nur noch eine zusätzliche Stimme als Unterstützung im gesamten Rat. Nichts desto trotz ist es jetzt enorm wichtig für Netto Null 2040 zu stimmen. Wenn dieses Ziel erst einmal beschlossen ist, kann man immer noch mit Vorstössen im Parlament dafür sorgen, dass wir früher auf Netto Null kommen. Verheerend wäre jedoch das Ziel auf 2050 festzulegen oder gar kein Ziel zu formulieren. Die Zeit drängt, das ist unumstritten, und jedes gewonnen Jahr zählt. Auch um jene Länder zu entlasten, die keine Möglichkeiten haben vor 2050 auf Netto Null zu kommen.