Bund
Änderung des Filmgesetzes
Das revidierte Bundesgesetz über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz) soll an den digitalen Wandel im Filmkonsum angepasst werden. So sollen ausländische Fernsehsender und Streamingdienste 4% des in der Schweiz erwirtschafteten Umsatzes in Schweizer Film- und Serienproduktionen investieren. Diese Regelung gilt bereits für Schweizer Fernsehsender, die damit einen wichtigen finanziellen Beitrag für die Förderung der Schweizer Filmbranche leisten.
Bisher gelten für Streamingdienste in der Schweiz keine Mindestquoten für das ausgestrahlte Programm. Nicht so im restlichen Europa, wo bereits verschiedene Quoten, Abgaben oder Investitionspflichten vorgeschrieben sind. Mit dem revidierten Gesetz sollen auch in der Schweiz mindestens 30% der Inhalte europäische Produktionen sein. Also die bereits in der EU geltende Quote und Vorgabe zur Teilnahme am MEDIA-Programm der Europäischen Union. Da die Quote an keine Qualitätsvorgaben gebunden ist, behaupten Gegner:innen, dass das Angebot darunter leiden werde. Allgemein wird ein Angebotsmangel von internationalen Produktionen befürchtet sowie die Sonderbesteuerung von privaten Unternehmen kritisiert. Das Referendum wurde von den Jungparteien der FDP, GLP und SVP ergriffen.
Die Vollversammlung der AL anerkennt die Dringlichkeit der Gesetzesrevision für die Wettbewerbsfähigkeit und die Förderung der Schweizer Filmbranche. Sie hofft, dass dies, ähnlich wie in anderen europäischen Ländern, zur Förderung von jungen und diverseren Produktionen führt. Deshalb empfiehlt die AL ein JA.
Änderung des Transplantationsgesetzes
Die Gesetzesänderung beruht auf der 2019 eingereichten Initiative „Organspende fördern – Leben retten“. Diese forderte einen Systemwechsel von der Zustimmungslösung (Spende nur mit Zustimung) zur Widerspruchslösung (Keine Spende nur bei Widerspruch). Die Bundesversammlung lehnte sie jedoch ab und arbeitete einen indirekten Gegenvorschlag aus. Die Initiative ist vorerst bedingt zurückgezogen.
Der Gegenvorschlag, der zur Abstimmung kommt, bringt nicht nur den Systemwechsel zu einer Widerspruchsregelung, sondern legt auch Rechte für Angehörige fest, die im Fall einer Spende in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. In der Schweiz herrscht ein grosser Organ-Mangel, der mit der Gesetzesänderung verringert werden könnte. Zusätzlich werden Angehörigen schwierige Entscheide erspart.
Die Gegner:innen machen geltend, dass Schweigen nicht Zustimmung bedeutet. Auch könnten nicht alle Personen über diese Änderung informiert werden. Diese Gefahr bestehe vor allem bei sozial schwächeren Personen und bei Menschen, die die Landessprache nicht genügend beherrschen.
Für die Vollversammlung der AL überwiegen die Pro-Argumente und es wird die Ja-Parole gefasst.
Übernahme der EU-Verordnung über die Europäische Grenz- und Küstenwache (No-Frontex-Referendum)
Für die operative Kontrolle der Aussengrenzen der Schengen-Staaten ist die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) zuständig. Gemäss der EU ist die Rolle von Frontex folgend definiert: “Frontex unterstützt die EU-Länder und die assoziierten Schengen-Staaten bei der Verwaltung ihrer Außengrenzen. Daneben trägt die Agentur zur Harmonisierung der Grenzkontrollen in der EU bei. Sie erleichtert die Zusammenarbeit zwischen den Grenzbehörden in den einzelnen EU-Ländern, indem sie technische Unterstützung leistet und Fachwissen bereitstellt.”
Bei der Gründung von Frontex im Jahr 2005 betrug das Budget 6 Mio Euro, 2020 waren es bereits 543 Mio Euro. Für den Zeitaum 2021-2017 ist eine Aufstockung auf 11 Milliarden Euro geplant, um eine ständige Reserve von 10’000 Grenzschutzbeamt:innen und deren Ausrüstung zu finanzieren. Wie Frontex selbst auf der Karriere-Seite ihrer Hompeage wirbt “Join the fastest growing EU Agency”.
Die Haupt-Aktivitäten von Frontex beinhalten:
- Rückführungen von «irregulären Migrant:innen» (dabei: direkte und indirekte Verwicklung in illegale Pushbacks)
- Planung und Durchführung von Ausschaffungen in der gesamten EU
- Aufrüstung lokaler Grenzschutzbehörden und Ausstattung mit wichtigem Know-How (speziell im Bereich der Überwachung über die Angleichung an europäische Standards und Systeme)
- Verfassen von sogenannten «Risikoanalysen» samt Handlungsempfehlungen (wie Verstärkung von Grenzkontrollen, Ausweitung von Frontex-Einsätzen oder Aufstockung der Agentur-Ressourcen)
Die Schweiz gehört zum Schengen-Sicherheitsverbund und ist damit Unterstützer:in der Frontex. Der Bundesrat und das Parlament haben entschieden, dass die Schweiz sich finanziell am Ausbau beteiligen sollen. Die AL stellt sich klar gegen diesen Entscheid und unterstützt das von NGOs getragenen Referendum gegen die Verordnung und gegen den Ausbau von Frontex.
Die Befürworter:innen argumentieren, dass eine Ablehnung die automatische Beendigung der Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und den Schengen- und Dublin-Staaten bedeuten würde. Die EU-Staaten und die EU-Kommission können der Schweiz jedoch entgegenkommen.
Angesichts der aktuellen Krise und der diskrimierenden und rassistischen Kategorisierung internationaler Flüchtlinge ist die Verordnung und jegliche Unterstützung von Frontex untragbar. Wir empfehlen ein NEIN.
Kanton
Verfassung des Kantons Zürich (Klimaschutzartikel)
AL-Kantonsrätin Anne-Claude Hensch Frei hielt im Rat ein Votum zum Klimaschutzartikel, das ein JA an der Urne bestens begründet:
“Für die AL-Fraktion ist sonnenklar, dass der Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel wichtige langfristige Ziele unseres Kantons darstellen. Von daher gehören sie ohne Wenn und Aber in die Kantonsverfassung. Dies schafft Transparenz bezüglich der öffentlichen Aufgaben und den zu ergreifenden Massnahmen von Kanton und Gemeinden in diesem Bereich, welche dadurch auch demokratisch legitimiert werden. Mit dem vorgeschlagenen Verfassungsartikel findet überdies die benötigte Koordination mit internationalem Recht und Bundesrecht statt, und zwar so, dass bei einer allfälligen Änderung des übergeordneten Rechts keine Revision der Kantonsverfassung nötig wird. (…) Die vorgeschlagene Verfassungsänderung, welcher der Kantonsrat heute sicher den Weg ebnet, legt eine notwendige Grundlage für eine aktivere und hoffentlich griffigere Klimapolitik. Die Alternative Liste wird dezidiert dafür eintreten, dass diese Klimapolitik und dazugehörige gesetzliche Bestimmungen die unteren Einkommen nicht zusätzlich belasten, denn Klimapolitik soll zwar möglichst wirkungsvoll und nachhaltig sein, aber nicht die Umverteilung des Vermögens von unten zu den Spitzenverdienern und Vermögendsten weiter befeuern. Eine solche Solidarität ist für die AL hier ein Muss. Um den Verzicht auf liebgewonnene Annehmlichkeiten, ja um schmerzhafte Verhaltensänderungen, wird in Zukunft sowieso niemand herumkommen – auch nicht die Parlamentarierinnen und Parlamentarier der SVP-Fraktion. Allein auf weiter Flur lehnen sie mit ihrem Minderheitsantrag die vorliegende Verfassungsänderung ab und verkennen die Situation. Noch können sie sich vorgaukeln, die Einhaltung des Status quo genüge, aber ihr Aufenthalt im Wolkenkuckucksheim neigt sich nun unweigerlich dem Ende zu.”
Verfassung des Kantons Zürich (Stimmrechtsalter 16)
Mit der Verfassungsänderung soll das Alter für das aktive Stimm- und Wahlrecht auf 16 Jahren herabgesetzt werden. Das passive Wahlrecht – die Möglichkeit, selbst für ein Amt zu kandidieren – bleibt bei 18 Jahren.
Mit dem Stimmrechtsalter 16 soll die neue Generation stärker eingebunden werden. Viele junge Menschen sind politisch aktiv. Auf Strassen und Plätzen wird demonstriert oder gestreikt, Jungparteien verzeichnen Zuwachs. Politisch interessierte Jugendliche sollen auch in den Institutionen eine Stimme erhalten. So können 16-jährige Schüler:innen auf allen Bildungsstufen in das demokratische System der Schweiz eingeführt werden. Damit kann auch ein Gegengewicht gegen die starke Überalterung der Stimmbevölkerung geschaffen werden.
Die Gegner:innen kritisieren die Trennung von aktivem und passivem Wahlrecht als inkonsequent. Mit dem 18. Lebensjahr trete die Volljährigkeit mit allen Rechten und Pflichten ein, mit dem Stimmrechtsalter 16 würden dagegen nur die Rechte, aber nicht auch die Pflichten der Volljährigkeit berücksichtigt.
Die Vollversammlung der AL hat die Ja-Parole beschlossen.
Mehr Infos der Befürworter:innen hier.
Kantonales Bürgerrechtsgesetz
Nachdem der Bund das Bürgerrechtsgesetz revidiert hat, muss auch das kantonale Bürgerrechtsgesetz daran angepasst werden. Die SVP hat dagegen das Referendum ergriffen.
Das Bürgerrechtsgesetz ist restriktiv und wurde in vielen Bereichen strenger. Dies aufgrund der Änderungen im Bundesgesetz. Einige Versuche zu weiteren Verschärfungen durch die SVP konnten im Kantonsrat verhindert werden. Verschiedene Verbesserungsvorschläge der Linksparteien scheiterten dagegen an der fehlenden Zustimmung der GLP und anderer Mitte-Parteien.
Die Vollversammlung der AL nimmt das Gesetz an, weil ein Erfolg der SVP zu Ungewissheiten führen könnte. Das Gesetz müsste in der neuen Legislatur erneut behandelt und könnte noch weiter verschärft werden.
Kantonale Volksinitiative «für eine Elternzeit (Elternzeit-Initiative)»
Seit Anfang 2021 gelten auf Bundesebene 14 Wochen Mutterschutz und gerade mal 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Die Initiative fordert je 18 Wochen bezahlte Elternzeit für jeden Elternteil bei Geburt oder Adoption eines Kindes. Der nicht gebärende Elternteil darf die Elternzeit gleich im Anschluss der Geburt oder nach der Beendigung der Elternzeit des gebärenden Elternteils beziehen.
Die Elternzeit soll durch die Erwerbsersatzordnung finanziert werden. Die geforderten 18 Wochen sind im internationalen Vergleich sehr moderat. Eine Elternzeit, in der sich Eltern vollkommen den neugeborenen Kindern widmen können, ist für die physische und psychische Gesundheit unabdingbar. Gleichzeitig ist die geforderte Elternzeit für beide Elternteile ein entscheidender Schritt für die Gleichstellung von Frau und Mann!
Wie schon die Kantonsratsfraktion sagt die Vollversammlung klar Ja zur Initiative.
Stadt
Moderne Technik im Stadtparlamentssaal – Nachtrags- und Zusatzkredit von 947 200 Franken
Die Alternative Liste Winterthur hat zu diesem Zusatzkredit keine Parole zuhanden der Mitglieder gefasst.