
Im März 2025 wurde der Referendarzins gesenkt, wer in den letzten zwei Jahren
Mietzinserhöhungen erhalten hat, sollte jetzt überprüfen, ob ihrihm eine Senkung des Mietzinses zusteht. Bezieht sich eure Miete auf den Referendarzinssatz von 1,75% habt ihr wahrscheinlich Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Der Mieter:innenverband stellt eine zugängliche Onlineüberprüfung zur Verfügung. Dafür braucht ihr euren Mietvertrag und die bei den jeweiligen Erhöhungen mitgesendeten Formular für die Mitteilung von Mietzinsänderungen. Jeder Mieter*in kann eine Senkung auf den jeweils nächsten Kündigungstermin verlangen.
Danke dem Mieter:innenverband für diesen Service.