Obwohl wir das Anliegen grundsätzlich unterstützen, können wir diese Behördeninitiative nicht mit einreichen. Denn bei der Initiative geht es letztendlich nicht um ein Verbot, sondern lediglich um eine Einschränkung. Um einen breiten Kompromiss zu erreichen wurden diverse Hintertüren offengelassen, um eine Überwachung mit biometrischer Gesichtserkennung durch den Staat weiterhin zu ermöglichen. So greift das Verbot zum Beispiel bei einer unbewilligten Demonstration nicht. Dies sieht die AL als klaren Einschnitt in die Grundrechte und die Möglichkeit der freien Meinungsäusserung.
Sollte der Wortlaut dieser Initiative eins zu eins im kantonalen Gesetz verankert werden, befürchtet die AL gar die politische Legitimation einer Überwachung mit biometrischer Gesichtserkennung für die Behörden und die Polizei.
Deshalb setzt sich die AL weiterhin für ein komplettes Verbot biometrischer Gesichtserkennung ein und nicht für eine gesetzliche Einbettung.
Die AL unterstützt die Behördeninitiative «Verbot biometrischer Gesichtserkennung» nicht
An der Parlamentssitzung vom 3. März wird ein breites Bündnis aus EVP, SP, Grünen, FDP, Mitte und SVP die Behördeninitiative «Verbot biometrischer Gesichtserkennung» einreichen. Die AL ist kein Teil dieses Bündnisses.