Stromgesetz Ja<\/a>)<\/p>\n\n\n\nAm 9. Juni 2024 stimmen wir \u00fcber die gleichzeitige Revision von vier Gesetzen (vormals \u201cMantelerlass\u201d) ab. Die wichtigsten \u00c4nderungen erfahren das Stromversorgungs- und das Energiegesetz. Mit der Revision soll laut Bundesrat die \u201csichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien sichergestellt werden\u201d. Ist diese Revision das perfekt passende Puzzle, wie es die Bef\u00fcrworter:innen darstellen, oder eine kopflose Panik- Reaktion auf die Diskussion um die Versorgungssicherheit, wie die Gegner:innen behaupten?<\/strong><\/p>\n\n\n\nSichere Versorgung mit erneuerbaren Energien<\/strong><\/p>\n\n\n\nMit der Energiestrategie 2050 will die Schweiz ihr Energiesystem nachhaltig und klimafreundlich gestalten und gleichzeitig die hohe Versorgungssicherheit gew\u00e4hrleisten. Sie hat vier Ziele:<\/p>\n\n\n\n
\n- den Ausbau der erneuerbaren Energien in der Schweiz vorantreiben;<\/li>\n\n\n\n
- die Abh\u00e4ngigkeit von fossilen Energien aus dem Ausland reduzieren;<\/li>\n\n\n\n
- den Energieverbrauch senken;<\/li>\n\n\n\n
- die Energieeffizienz erh\u00f6hen.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n
Um das Klimaziel des Bundesrates f\u00fcr 2050 zu erreichen und die Abh\u00e4ngigkeit von fossilen Energietr\u00e4gern zu reduzieren, ist eine rasche Elektrifizierung im Verkehrs- und im W\u00e4rmesektor n\u00f6tig. Daher ist ein verst\u00e4rkter und rechtzeitiger Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien unumg\u00e4nglich. Dies bedingt entsprechende \u00c4nderungen im Energiegesetz und im Stromversorgungsgesetz, die im vorliegenden \u00abBundesgesetz \u00fcber eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien\u00bb vorgenommen werden.<\/p>\n\n\n\n
Solare Anbauschlacht\u2026<\/strong><\/p>\n\n\n\nVon den 2022 in der Schweiz produzierten 63.5 TWh Strom stammten gut die H\u00e4lfte aus Wasserkraft, gut ein Drittel aus AKW und die restlichen gut 11% aus erneuerbaren Quellen sowie thermischen Kraftwerken. Bis 2035 soll die Stromproduktion so umgebaut werden, dass neu je rund die H\u00e4lfte aus Wasserkraft und \u201canderen Erneuerbaren\u201d (Sonne, Wind) stammt. Bis 2050 soll sogar deutlich mehr als die H\u00e4lfte aus den anderen Erneuerbaren kommen. Diese Steigerung soll \u00fcber einen massiven Zubau bei der Fotovoltaik erfolgen. 2023 erzeugten gut 200\u2018000 inl\u00e4ndische Fotovoltaik-Anlagen etwas mehr als 5 TWh. Um das in der Energiestrategie gesetzte Ziel von 45 TWh im Jahr 2050 zu erreichen, muss die inl\u00e4ndische Produktionsmenge in den kommenden 25 Jahren also um das 9-fache erh\u00f6ht werden. Das kommt einer veritablen Solar-Anbauschlacht gleich. Diese muss vorwiegend auf den D\u00e4chern der bestehenden Bauten stattfinden, denn dort ist das Ausbaupotenzial f\u00fcr Solaranlagen riesig.<\/p>\n\n\n\n
\u2026mit Risiken<\/strong><\/p>\n\n\n\nAber: Dieser monotechnologische Umbau ist \u00e4usserst riskant, sofern keine Begleitmassnahmen ergriffen werden. Risiken sind einerseits Produktionsausf\u00e4lle aufgrund von unzutreffenden Wetterprognosen wie beispielsweise am 22. April dieses Jahres. Andererseits f\u00fchrt die \u00dcberproduktion von Solarstrom bei sch\u00f6nem Wetter zu Phasen mit negativen Strompreisen. Eine Studie der Elcom von 2021 stellt n\u00fcchtern fest: \u201cSolange der Ausbau der erneuerbaren Energien weiter zunimmt und weder bei den Stromspeicherm\u00f6glichkeiten grosse Fortschritte gemacht werden noch bei der Last die Flexibilit\u00e4t erh\u00f6ht wird und die Grenz\u00fcbertragungskapazit\u00e4ten in die Nachbarl\u00e4nder nicht ausgebaut werden, d\u00fcrfte sich dieser Trend fortsetzen. Negative Preise am kurzfristigen Strommarkt sind jedoch kein Grund zur Sorge. Es ist ein notwendiger Marktmechanismus, um sicherzustellen, dass die Stromnachfrage dem Angebot zu jeder Zeit entspricht.\u201d Da davon auszugehen ist, dass der Zubau von Fotovoltaik nicht auf einen Schlag erfolgen wird, bleibt Zeit, die notwendigen Begleitmass- nahmen umzusetzen. Erforderlich ist einerseits die Schaffung von Speicherkapazit\u00e4ten verschiedener Art. Andererseits braucht es intelligente Netze, die eine Flexibilisierung des Verbrauchs erm\u00f6glichen – eine Massnahme, die heikle Datenschutzfragen aufwirft.<\/p>\n\n\n\n
Versorgungssicherheit im Winter\u2026<\/strong><\/p>\n\n\n\nIn der Abstimmungsbrosch\u00fcre wird die Revision des Stromgesetzes prim\u00e4r mit der Sorge um die Stromimporte in der kalten Jahreszeit begr\u00fcndet. Wegen Konflikten wie dem Ukrainekrieg und weil andere europ\u00e4ische L\u00e4nder selbst mehr Strom brauchen, um fossile Energietr\u00e4ger zu ersetzen, k\u00f6nnte es zu Engp\u00e4ssen bei der winterlichen Stromversorgung kommen. Um die Versorgungssicherheit zu st\u00e4rken, muss mehr Strom im Inland produziert werden. Einerseits legt das revidierte Energiegesetz f\u00fcr Stromimporte im Winterhalbjahr als Richtwert eine Obergrenze von 5 TWh fest. Zudem m\u00fcssen bis 2040 die Winter-Produktionskapazit\u00e4ten um 6 TWh erh\u00f6ht werden, davon 2 TWh sicher abrufbar. Die Erh\u00f6hung soll in erster Linie mit Speicherwasserkraftwerken sowie mit Solar- und Windkraftanlagen \u201cvon nationalem Interesse\u201d erfolgen.<\/p>\n\n\n\n
\u2026versus unber\u00fchrte Natur<\/strong><\/p>\n\n\n\nF\u00fcr Anlagen von nationalem Interesse sollen erleichterte Planungsbedingungen gelten. Hier setzt die Kritik der Gegner:innen der Abstimmungsvorlage an. Sie sehen die Verfassungsbestimmungen zum Natur- und Landschaftsschutz verletzt und werfen den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten vor, \u00fcberst\u00fcrzt weitreichende Entscheide gef\u00e4llt zu haben, ohne sich Gedanken \u00fcber m\u00f6gliche Nachteile f\u00fcr die Natur zu machen. Zwar halte das neue Stromgesetz beschwichtigend fest, in Biotopen von nationaler Bedeutung seien neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen. Doch dieser Grundsatz werde mit neuen Ausnahmen gleich wieder ausgehebelt, etwa durch den fehlenden Schutz von Gletschervorfeldern.<\/p>\n\n\n\n
Anspruchsvolle Umsetzung<\/strong><\/p>\n\n\n\nDie Vorlage f\u00f6rdert den Verbrauch von Strom nahe bei der Produktion. Dies ist insbesondere beim Solarstrom von Bedeutung, weil damit kostenintensive Netzausbauten entfallen. Die bestehenden F\u00f6rdermassnahmen werden ausgebaut. Die Abnahme- und Verg\u00fctungspflicht f\u00fcr Strom aus erneuerbarer Produktion wird beibehalten bzw. vereinheitlicht. Dies stellt die Elektrit\u00e4tslieferanten vor komplexe Herausforderungen, z.B. in der Beratung von Interessent:innen und bei der transparenten, verst\u00e4ndlichen Abrechnung der verschiedenen Modelle. Zudem formuliert der Bundesrat j\u00e4hrliche Zielvorgaben f\u00fcr Effizienzsteigerungen, welche die Elektrit\u00e4tslieferanten erf\u00fcllen m\u00fcssen, etwa mit der Subventionierung von stromsparenden Haushaltsger\u00e4ten.<\/p>\n\n\n\n
Fehlanreize bleiben<\/strong><\/p>\n\n\n\nAuf der anderen Seite bleiben die Regelungen unangetastet, die dem \u00fcbergeordneten Ziel \u201cEnergieverbrauch senken\u201d potenziell entgegenwirken. Die Schweizerische Energiestiftung hat in einer k\u00fcrzlich publizierten Studie nicht weniger als 112 Rechtsgrundlagen – Subventionen, Steuern, Abgaben oder Vorschriften – identifiziert, die beim Energieverbrauch Fehlanreize setzen. Allein bei sieben vertieft untersuchten Fehlanreizen betr\u00e4gt das Einsparpotential 9 bis 10 TWh j\u00e4hrlich – dies bei einem Gesamtstromverbrauch von 63 TWh. Zwar enth\u00e4lt Art. 3 des revidierten Energiegesetzes Verbrauchsziele, wie stark der Energieverbrauch pro Kopf gesenkt werden soll. Allerdings wird der bisher in den Energieszenarien festgeschriebene Zielwert f\u00fcr den Stromverbrauch 2050 angepasst und betr\u00e4gt neu minus 5 Prozent gegen\u00fcber 2000 statt wie bisher minus 18 Prozent. Diese Anpassung ist in erster Linie auf den Ausbau der Elektromobilit\u00e4t zur\u00fcckzuf\u00fchren. Aus diesem Blickwinkel erscheint der \u201cMantelerlass\u201d in erster Linie als Rechtsgrundlage, mit der jeder Tropfen fossiler Brennstoff durch gleich viel Strom ersetzt werden kann. In der Abstimmungsvorlage fehlen konkrete, innovative, griffige Bestimmungen f\u00fcr Instrumente, welche Bev\u00f6lkerung und Wirtschaft zu energiesparendem Verhalten anreizen k\u00f6nnten.<\/p>\n\n\n\n
Ablehnung w\u00e4re R\u00fcckschritt<\/strong><\/p>\n\n\n\nBei aller Kritik an der solaren Monokultur, der Durchl\u00f6cherung des Biotopschutzes und dem mangelnden Willen zum Energiesparen: Ein Nein zu dieser Vorlage w\u00e4re ein R\u00fcckschritt. Dann w\u00fcrden noch mehr fossile Not-Kraftwerke gebaut und wir haben wohl Wichtigeres zu tun, als eine erneute AKW-Diskussion zu f\u00fchren. Auch nach einem Ja bleibt viel zu tun. Es gilt, die Umsetzung der Gesetzesrevision f\u00fcr Menschen mit kleinem Portemonnaie vertr\u00e4glich zu gestalten und bei den weiter bestehenden Fehlanreizen eine grundlegende Systemver\u00e4nderung einzuleiten.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"
Die AL empfiehlt am 9. Juni ein Ja zur Stromversorgungs-Vorlage. Christian H\u00e4berli w\u00e4gt Vor- und Nachteile ab. Fazit: Ablehnung w\u00e4re R\u00fcckschritt.<\/p>\n","protected":false},"author":86,"featured_media":385,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_genesis_hide_title":false,"_genesis_hide_breadcrumbs":false,"_genesis_hide_singular_image":false,"_genesis_hide_footer_widgets":false,"_genesis_custom_body_class":"","_genesis_custom_post_class":"","_genesis_layout":"","footnotes":""},"categories":[1],"tags":[6,7,8],"class_list":{"0":"post-384","1":"post","2":"type-post","3":"status-publish","4":"format-standard","5":"has-post-thumbnail","7":"category-aktuell","8":"tag-energie","9":"tag-energiegesetz","10":"tag-strom","11":"entry"},"acf":[],"distributor_meta":false,"distributor_terms":false,"distributor_media":false,"distributor_original_site_name":"AL Winterthur","distributor_original_site_url":"https:\/\/al-winti.ch","push-errors":false,"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/384","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/users\/86"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=384"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/384\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":403,"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/384\/revisions\/403"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/media\/385"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=384"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=384"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/al-winti.ch\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=384"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}